Krankentransport

Vertragspartner

Unser Unternehmen ist seit vielen Jahren Vertragspartner der ÖGK, BVAEB, SVS und alle Kassen. Das heißt, wir verrechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse und Sie müssen keine Zahlungen leisten.

Durch unsere langjährige Erfahrung können wir Sie bestens über den Krankentransport informieren. Wir begleiten Sie zu Ihrer Behandlungsstelle und stehen mit Rat und Tat stets zur Seite.

Grundsätzlich sind alle Krankentransporte genehmigungspflichtig. Der Chefarzt entscheidet – nicht der Hausarzt – ob Ihnen ein Transport zur geeigneten Behandlungsstelle zusteht.

Falls Sie weitere Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns Ihre Anfrage.

Der Patient darf sich sein Vertragstaxi selbst auswählen, da ausschließlich die Kosten zwischen Wohnort des Patienten und Behandlungsstelle von den Krankenkassen übernommen werden. Falls erforderlich, kümmern wir uns auch um sämtliche Transportbewilligungen.

Krankentransport Space Taxi

Warum Taxi statt Rettung?

Man unterscheidet zwischen qualifizierten und nicht qualifizierten Krankentransporten.
Beim qualifizierten Transport benötigt der Patient spezielle medizinische Betreuung. Dafür sind die Fahrzeuge der Rettung und ähnlichen Organisationen medizinisch modernst ausgerüstet.

Bei den nicht qualifizierten Patientenbeförderungen sind keine besondere medizinische Betreuung nötig.
Dadurch können die Fahrzeuge vom Roten Kreuz und anderen Hilfsorganisationen, qualifizierte Beförderungen durchführen und zu Notfällen ausrücken.

Die Transportkosten für einen Rettungstransport werden dabei nur übernommen, wenn ein Transport mit einem Taxi aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, weil der Transport liegend oder in einem Tragsessel erfolgen muss.

Häufig gestellte Fragen

Ausgenommen von der Bewilligungspflicht sind Transporte zu

  • Dialyse
  • Chemo- oder Strahlentherapie
  • aus medizinischen Gründen notwendigen Überstellungstransporten

bzw. Heimtransporte nach:

  • Operationen der Wirbelsäule
  • Hüftoperationen – Hüftprothesen, Operationen von Schenkelhalsfrakturen
  • Beinoperationen – operative Versorgung von Frakturen mittels Osteosynthesematerial
  • Knieoperationen – Knieprothesen
  • Operationen des Sprunggelenks – operative Versorgung einer Fraktur mit Osteosynthesematerial
  • großen Operationen des Bauchraumes
  • bei Patienten, die Pflegegeld der Stufe 6 oder 7 beziehen

Falls Sie sich nicht sicher sind, scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren!

Grundsätzlich steht Ihnen ein Patiententransport zu, falls Sie gehbehindert sind, im Rollstuhl sitzen, oder aus alters- oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen!

Bei folgenden Behandlungen steht Ihnen der Patiententransport immer zu

  • Chemotherapie
  • Strahlentherapie
  • Dialyse
  • OP Termin
  • Krankenhausaufnahme
  • Kuraufenthalt
  • Physiotherapie
  • Psychotherapie
  • Alkoholtherapie
  • uvm …

Gemäß § 44 der Satzung der ÖGK hat der/die Versicherte an den Transportkosten einen Kostenanteil in der Höhe von € 11,40 (doppelte Rezeptgebühr) pro Fahrt zu tragen, wenn der Transport zu/von einer ambulanten oder stationären Behandlung erfolgt.

Unsere Mitarbeiter sind speziell für den Patiententransport ausgebildet. Wir bringen Sie von zu Hause bis in das Ärztezimmer und zurück. 

Selbstverständlich befördern wir Familienangehörige und Begleitpersonen zu Ihrem Arztbesuch ohne zusätzliche Kosten.

Los geht’s!

Sie interessieren sich für unsere Leistungen? Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage oder reservieren Sie Ihre Fahrt!

Wir bringen Sie pünktlich, diskret und sicher an Ihr Ziel.

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